Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie benötigen deshalb einen so genannten „Behandlungsschein“. Diesen erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern der Kommunen. Zurzeit (Stand: 10.03.2022) benötigen Sie dafür aber zunächst eine Registrierung in Lebach in der Landesaufnahmestelle.