Arztbesuch

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie benötigen deshalb einen so genannten „Behandlungsschein“. Diesen erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern der Kommunen. Zurzeit (Stand: 10.03.2022) benötigen Sie dafür aber zunächst eine Registrierung in Lebach in der Landesaufnahmestelle.

In Notfällen kann die Behandlung selbstverständlich auch ohne Behandlungsschein erfolgen. So lange kein Behandlungsschein vorliegt, können wir sollten Sie Medikamente benötigen in diesem Fall zunächst nur ein Privatrezept ausstellen.

Die Wege Ihrer ärztlichen Behandlung in Kürze für Sie beschrieben:

  1. Vor Aufsuchen einer Arztpraxis zur ärztlichen Behandlung wenden Sie sich an das zuständige Amt der Kommune bzw. der Landkreise/ des Regionalverbandes. Diese
    stellen Ihnen einen Behandlungsschein aus.
    Zuständig für Schmel: Florian Ewen, Telefon (06887) 301-167, E-Mail: f.ewen(a)schmelz.de
  2. Mit diesem Behandlungsschein können Sie eine Arztpraxis aufsuchen
  3. Bei einer notwendig werdenden Mit-/Weiterbehandlung durch einen Facharzt stellt Ihnen der behandelnde Arzt einen Überweisungsschein aus
  4. Vor der Weiterbehandlung durch den Facharzt muss der Überweisungsschein vom zuständigen Amt der Kommune bzw. der Landkreise/ des Regionalverbandes
    bestätigt oder ein weiterer Original-Behandlungsschein ausgestellt werden
  5. Nach Genehmigung durch die Behörde können Sie nun den Facharzt aufsuchen

Zweisprachiges Patienteninformationsblatt

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